Als Sachverständiger im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Unter dem Vorsitz von Frau Renate Künast ging es um den Regierungsentwurf zum Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG). Insbesondere die Änderungen im HGB sind Ausfluss der EU-Reform der Abschlussprüfung. Als Vertreter der mittelständischen Wirtschaftsprüfung ging es in meinen Ausführungen als Sachverständiger um die Umsetzung der von der EU-Kommission gewünschten Liberalisierung im Bereich der Prüfung ausserhalb der Börse.
Die Argumente wurden sehr positiv aufgenommen.
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Als Sachverständiger im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am 2.11.2015 in Berlin
Unter dem Vorsitz von Herrn Ramsauer stand die EU-Reform der Abschlussprüfung und deren Umsetzung ins deutsche Recht im Zentrum der Beratung. Zahlreiche Fragen der Abgeordneten wurden beantwortet.
Die Aufzeichnung der Sitzung ist in der Mediathek des Deutschen Bundestages zu sehen. Hier der Link: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw45_pa_wirtschaft/392342
In meiner schriftlichen Stellungnahme und in meinen Ausführungen ging es im Wesentlichen um zwei Hauptkritikpunkte:
1. Die EU-Kommission konzentriert sich auf die Prüfung börsennotierter Unternehmen und stärkt die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer und der Aufsicht. Gleichzeitig werden die Prüfungen ausserhalb der Börse entlastet um das Angebot von Wirtschaftsprüfung zu erweitern. Das derzeitige Oligoppol der Big4 wird als Risiko für die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes angesehen und soll aufgelöst werden.
Im deutschen Gesetzentwurf wird diese klare Trennlinie teilweise vermischt mit der Folge, dass diese unklare Trennung von Anforderungen an Börsenprüfungen und anderen Prüfungen vermengt werden.
2. Es gibt im Gesetzentwurf zahlreiche Öffnungsklauseln, die Ausführungsbestimmungen auf die Berufssatzung und damit auf die Wirtschaftsprüferkammer verlagern.
Die derzeit vorliegenden Entwürfe der Berufssatzung lassen erkennen, dass die Ziele der EU-Kommission unterbunden werden. Teilweise enthalten die Entwürfe massive Verstöße gegen die EU-Richtlinie sowie den vorliegenden Gesetzentwurf. Es wurde empfohhlen, diese Öffnungsklauseln wieder zu schliessen.